Der Export von Container-Pflanzenfabriken erfordert die entsprechende Zertifizierung und Qualifikation für den Zielmarkt. Im Folgenden sind die Zugangsvoraussetzungen für die Hauptmärkte aufgeführt:
Europäische Union
- CE-Zertifizierung (verpflichtend): muss von einer EU-Notifizierten Stelle (TÜV, SGS usw.) ausgestellt werden
- RoHS-Richtlinie (verpflichtend): Beschränkung gefährlicher Stoffe in elektronischen Bauteilen
- Pflanzenhygienezertifikat (verpflichtend): muss bei der zuständigen Behörde registriert sein
USA
- USDA Pflanzenhygienezertifikat: Online-Antrag über das PCIT-System von APHIS
- FDA-Lebensmittelfabrikregistrierung (verpflichtend): muss einen in den USA ansässigen Vertreter benennen
- FCC-Zertifizierung: erforderlich bei WiFi-/Drahtloskommunikationsmodulen
- UL/ETL-Zertifizierung: zwar gesetzlich nicht verpflichtend, aber für den Marktzugang nahezu notwendig
Mittlerer Osten
- Saudi SABER-Zertifizierung (verpflichtend): Antrag auf PCoC und SCoC erforderlich
- Vereinigte Arabische Emirate: Importeur muss eine Genehmigung für landwirtschaftliche Tätigkeiten besitzen, Pflanzenhygienezertifikat und Ursprungszeugnis erforderlich
- Etikettenanforderungen: Arabisch oder Arabisch-Englisch zweisprachig
Empfehlungen zur Zertifizierung
Es wird empfohlen, die Standards des Zielmarktes bereits in der Produktdesignphase zu berücksichtigen, eine Prüfstelle mit ILAC-MRA-Anerkennung (BV, Intertek usw.) auszuwählen, da eine einzelne Prüfung mehrere Märkte abdecken kann. Empfohlene Zertifizierungstypen: CE, FDA-Lebensmittelfabrikregistrierung, Pflanzenhygienezertifikat, COC/SABER für den Mittleren Osten.



